Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Verkäufer als Verbraucher
1. Vertragsgegenstand
Der Makler verpflichtet sich, dem Auftraggeber Objekte nachzuweisen oder Kauf-/Mietverträge zu vermitteln. Grundlage ist ein Nachweis- oder Vermittlungsvertrag gemäß §§ 652 ff. BGB.
2. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
3. Nutzungsrechte
a) Der Makler veröffentlicht das Exposé auf ausgewählten Portalen. Der Verkäufer erhält keine Nutzungsrechte an den darin enthaltenen Inhalten, insbesondere an Fotos, Grundrissen und allen im Aufnahmeprozess erstellten Informationen.
b) Alle vom Makler erstellten Exposé‑Inhalte unterliegen ausschließlich dessen Nutzungsrechten. Der Kunde darf diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigen noch weitergeben. Ausgenommen sind Materialien, die der Verkäufer selbst bereitgestellt hat.
c) Der Verkäufer räumt dem Makler das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, unentgeltliche Recht ein, die vom Verkäufer übermittelten Inhalte, Immobiliendaten, Fotos und Bewertungen online und offline zu nutzen und zu verwerten.
4. Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die bereitgestellten Objektinformationen vom Verkäufer oder von diesem beauftragten Dritten stammen und nicht vom Makler überprüft werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Angaben eigenständig zu prüfen; eine Haftung oder Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Gleiches gilt für die im Exposé verwendeten Fotos, die den Zustand zum Zeitpunkt der Aufnahme wiedergeben und von späteren Besichtigungs‑ oder Übergabezuständen abweichen können. Der Verkäufer hat das Exposé sorgfältig zu prüfen, auf Unrichtigkeiten hinzuweisen und ist für die Richtigkeit der im Exposé enthaltenen Angaben verantwortlich.
5. Home Staging
Ab einem Verkaufspreis von 200.000 € ist Home Staging automatisch und ohne zusätzliche Kosten Bestandteil des Dienstleistungspakets. Ziel ist eine optimale Präsentation der Immobilie und eine bestmögliche Unterstützung der Vermarktung.
a) Die durch das Home Staging Unternehmen bereitgestellten Möbel, Dekorationen, Pflanzen und sonstigen Gegenstände werden für die Dauer der Vermarktung als Leihgaben zur Verfügung gestellt. Mit diesen ist sorgfältig und pfleglich umzugehen.
b) Kommt es zu Beschädigungen oder Verlusten, werden die entsprechenden Kosten berechnet: bei Zerstörung der Neuanschaffungswert, bei Beschädigungen die Kosten der Reparatur, sofern das Home Staging Unternehmen nicht selbst verantwortlich ist.
c) Für das Home Staging kann es notwendig sein, Bilder, Spiegel oder andere Gegenstände mittels Nägeln, Dübeln oder ähnlichen Befestigungen anzubringen. Hierdurch entstehende Spuren, wie kleine Löcher werden nach Abschluss des Auftrags verspachtelt. Malerarbeiten erfolgen nicht.
d) Nach Abschluss der Vermarktung werden sämtliche eingebrachten Möbel, Lampen und Dekorationsartikel wieder entfernt.
6. Provisionsregelung
Die Provision des Maklers beträgt grundsätzlich 3,57 % inkl. MwSt. des im notariellen Kaufvertrag beurkundeten Kaufpreises, sofern im Vermittlungsvertrag keine abweichende Provisionshöhe vereinbart wurde. Der Provisionsanspruch entsteht mit der erfolgreichen Vermittlung und wird mit der Beurkundung des Kaufvertrags fällig, auch wenn der Vertrag später rückabgewickelt wird. Der Anspruch bleibt bestehen, wenn der Kaufvertrag erst nach Beendigung des Maklervertrags, jedoch aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt. Der Makler ist berechtigt, auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu werden und hierfür eine Provision in gleicher Höhe zu vereinbaren.
7. Ersatz- und Folgegeschäfte
Auch bei einem Ersatzgeschäft besteht eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß den vereinbarten Provisionssätzen 3,57 % inkl. MwSt des im notariellen Kaufvertrag beurkundeten Kaufpreises. Ein Ersatzgeschäft liegt insbesondere vor, wenn der Verkäufer aufgrund der Maklertätigkeit eine andere Möglichkeit zum Abschluss eines Hauptvertrags mit dem vom Makler nachgewiesenen Vertragspartner oder dessen Rechtsnachfolger erhält und diesen Vertrag abschließt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber das nachgewiesene Objekt statt der ursprünglich beabsichtigten Nutzung in anderer Form erwirbt oder nutzt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt). Für die Entstehung der Provisionspflicht ist es nicht erforderlich, dass das Ersatzgeschäft wirtschaftlich gleichwertig mit dem ursprünglich vorgesehenen Geschäft ist.
8. Aufwendungsersatz
Der Verkäufer erstattet dem Makler alle nachweisbaren Aufwendungen, die im Rahmen der Auftragsausführung entstanden sind (z. B. Inseratskosten, Internetpräsenz, Telefon‑ und Portokosten, Objektbesichtigungen sowie Fahrtkosten), sofern kein Vertragsabschluss zustande kommt.
9. Pflichte des Kunden
a) Der Verkäufer versichert, während der gesamten Geschäftsbeziehung berechtigt zu sein, als Verkäufer, Vermieter, Eigentümer oder sonstige berechtigte Person aufzutreten und über die Immobilie zu verfügen. Er stellt dem Makler alle für die Vermarktung erforderlichen Daten und Unterlagen zur Verfügung und übermittelt diese in abgestimmtem Umfang.
b) Der Verkäufer gewährleistet, dass an den von ihm bereitgestellten Informationen, Daten und Materialien keine Rechte Dritter bestehen, die deren Nutzung durch den Verkäufer oder den Makler einschränken. Der Verkäufer stellt den Makler von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung solcher Rechte entstehen.
10. Datenschutz
a) Der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre hat für uns hohe Priorität. Wir verarbeiten Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.
b) Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts ist Lisa Drexler, Hülsdunkelstr. 19, 44532 Lünen. Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich jederzeit per E‑Mail an hello@getyourhome-nrw.de wenden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie vor Beginn einer geschäftlichen Beziehung.
11. Widerrufsbelehrung
Verbraucher werden vor Abschluss des Maklervertrags gesondert über ihr gesetzliches Widerrufsrecht informiert. Die Widerrufsbelehrung sowie das entsprechende Muster‑Widerrufsformular werden dem Kunden in Textform separat zur Verfügung gestellt. Die Regelungen zum Widerrufsrecht gelten unabhängig von diesen AGB.
12. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
13. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Verkäufers gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen wurde. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
14. Gerichtsstand
a) Für sämtliche Vertragsverhältnisse und sonstigen rechtlichen Beziehungen mit dem Makler gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN‑Kaufrecht (CISG) sowie andere zwischenstaatliche Regelwerke finden keine Anwendung. Die Rechtswahl führt jedoch nicht dazu, dass Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU‑Mitgliedstaat oder der Schweiz den Schutz zwingender Bestimmungen ihres Heimatstaates verlieren.
b) Gegenüber Kaufleuten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird für alle Streitigkeiten aus diesen AGB und aus Einzelverträgen der Geschäftssitz des Maklers als Gerichtsstand vereinbart. Der Makler ist berechtigt, Ansprüche auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen. Gesetzlich zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
